Die allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Steuerberater, unbeschadet dessen, dass der Steuerberater ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und Angehöriger eines freien Berufs ist. Die Tätigkeit des Steuerberaters kann sowohl in selbständiger Form als auch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt werden (vgl. §§ 32, 58 StBerG).
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Frau Dipl.-Kffr. (FH) Kerstin S. Schmidt Turiner Str. 21 50668 Köln - Innenstadt Telefon: +49 221 91395990 Telefax: +49 221 91395991 E-Mail: info@kss-stb.de Internet: http://www.kss-stb.de | |
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Die Steuerberaterkosten für einen Steuerberater können Sie auf Steuerberatervergütung (StBVV) berechnen.
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Ihren Gewerberbesteuer-Hebesatz finden Sie auf Gewerbesteuer in Köln.
Den dazugehörigen Grundsteuer-Hebesatz A und Hebesatz B finden Sie auf Grundsteuer in Köln.