Die allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Steuerberater, unbeschadet dessen, dass der Steuerberater ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und Angehöriger eines freien Berufs ist. Die Tätigkeit des Steuerberaters kann sowohl in selbständiger Form als auch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt werden (vgl. §§ 32, 58 StBerG).
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Frau Diplom-Juristin Nadine Pak Heinering 6 50767 Köln - Chorweiler Telefon: +49 221 5902007 Telefax: +49 221 5907253 E-Mail: npak@steuerbuero-pak.de Internet: http://steuerbuero-pak.de/ | |
Herr Dipl.-Fw. (FH) Dirk Ritter Escher Strasse 40b 50767 Köln - Chorweiler Telefon: +49 221 959428-0 Telefax: +49 221 959428-29 E-Mail: ritter@stb-ritter.de |
Ihr örtlich zuständiges Finanzamt für die Postleitzahl: 50767
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Weitere Detailinfirmationen über das örtlich zuständige Finanzamt Köln-Nord finden sie im nebenstehen Link.
Die Steuerberaterkosten für einen Steuerberater können Sie auf Steuerberatervergütung (StBVV) berechnen.
Ihr zuständiges Finanzamt finden Sie auf Finanzamt in Köln.
Ihren Gewerberbesteuer-Hebesatz finden Sie auf Gewerbesteuer in Köln.
Den dazugehörigen Grundsteuer-Hebesatz A und Hebesatz B finden Sie auf Grundsteuer in Köln.